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   BVerwG, 28.03.1988 - 2 B 41.88   

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BVerwG, 28.03.1988 - 2 B 41.88 (https://dejure.org/1988,6662)
BVerwG, Entscheidung vom 28.03.1988 - 2 B 41.88 (https://dejure.org/1988,6662)
BVerwG, Entscheidung vom 28. März 1988 - 2 B 41.88 (https://dejure.org/1988,6662)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Veränderung des Aufgabengebiets eines Beamten durch Umsetzung - Anspruch auf Übertragung eines dem Amt im statusrechtlichen Sinne entsprechenden funktionellen Amtes - Zulässigkeit von zwei Kanzlern an der Freien Universität Berlin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1988 - 2 B 41.88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat der Beamte einen Anspruch auf Übertragung eines seinem Amt im statusrechtlichen Sinne entsprechenden funktionellen Amtes, jedoch kein Recht auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm einmal übertragenen konkreten Amts im funktionellen Sinne, sondern muß vielmehr eine Änderung seines dienstlichen Aufgabenbereichs nach Maßgabe seines Amts im statusrechtlichen Sinne hinnehmen (BVerwGE 60, 144 [BVerwG 22.05.1980 - 2 C 30/78] und Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - , jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in BVerwGE 60, 144, 146 [BVerwG 22.05.1980 - 2 C 30/78] ausgeführt, daß die Umsetzung zu der Vielfalt der im einzelnen nicht normativ erfaßten Maßnahmen zu rechnen ist, die zur Erhaltung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung unerläßlich sind.

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1988 - 2 B 41.88
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß ein künftiges Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 42.78

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Klageabweisung - Unbegründete Klage -

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1988 - 2 B 41.88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat der Beamte einen Anspruch auf Übertragung eines seinem Amt im statusrechtlichen Sinne entsprechenden funktionellen Amtes, jedoch kein Recht auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm einmal übertragenen konkreten Amts im funktionellen Sinne, sondern muß vielmehr eine Änderung seines dienstlichen Aufgabenbereichs nach Maßgabe seines Amts im statusrechtlichen Sinne hinnehmen (BVerwGE 60, 144 [BVerwG 22.05.1980 - 2 C 30/78] und Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - , jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 41.80

    Gerichtsvollzieher - Versetzung innerhalb Behörde - Abordnung innerhalb Behörde -

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1988 - 2 B 41.88
    Soweit die Fragestellung der Beschwerde dahin zielen sollte, ob dem Kläger ein anderes statusrechtliches Amt übertragen worden ist, so daß eine Versetzung innerhalb der Dienststelle vorläge (vgl. BVerwGE 65, 270 [BVerwG 29.04.1982 - 2 C 41/80]), könnte dies in dem erstrebten Revisionsverfahren offenbleiben, weil auch die Voraussetzungen einer solchen Versetzung erfüllt wären.
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 28.03.1988 - 2 B 41.88
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß ein künftiges Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
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